Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen fördert die KfW Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller. Dabei können langfristige Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres (einschließlich der Haushaltsreste des Vorjahres) finanziert werden. Dazu gehören: Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Anpassung der technischen Infrastruktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft, Breitbandnetze, Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen und Baulanderschließung.
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