ErP-Richtlinie: Gemäß der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte müssen ineffiziente Lampen, Leuchten und Vorschaltgeräte nach und nach vom Markt genommen werden.
Die EPBD-Richtlinie soll die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verbessern. Energieeffiziente Beleuchtung kann Ihnen dabei helfen, auf kostengünstige Weise eine gute Klassifizierung zu erhalten und den Wert Ihrer Gebäude zu steigern.
WEEE-Richtlinie: Die europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte fordert die Einsammlung aller Lampentypen und zugehörigen Leuchten und Vorschaltgeräte (mit Ausnahme von Glüh- und Halogenlampen) zwecks Recycling. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Herstellern und Importeuren, und die Kosten für Einsammlung und Recycling werden über eine kleine Gebühr auf die Lampenkosten beglichen.
Das Hauptanliegen der WEEE-Richtlinie besteht darin, dass elektronische Produkte künftig nicht mehr auf Müllhalden oder in Müllverbrennungsanlagen landen. Weitere Ziele dieser Richtlinie sind die Schließung des Produktkreislaufs durch Recycling sowie die Förderung eines größeren ökologischen Bewusstseins bei allen Beteiligten.
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